Freie Berufe.
Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Beratung von Freiberuflern. Durch diese Spezialisierung und dem damit verbundenen Fachwissen können unsere Mandanten davon ausgehen, dass wir alle steuerlichen Besonderheiten für freie Berufe optimal berücksichtigen.
Unter Freiberuflern versteht der Gesetzgeber alle Personen oder Unternehmen, die per Definition kein Gewerbe betreiben und somit auch nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Zu den freien Berufen zählen beispielsweise:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Heilpraktiker
- Rechtsanwälte
- Notare
- Autoren
- Schriftsteller
- Journalisten
- Architekten
- Ingenieure
- Dolmetscher
- Künstler
Für unsere größtenteils langjährigen Mandanten sind wir vor allem auf folgenden Fachgebieten tätig
- Erstellung von Einnahmen-/Überschussrechnungen nach § 4 III EStG
- Erstellung und laufende Führung der Anlageverzeichnisse
- Freiwillige Bilanzierung
- Erledigung sämtlicher Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Formalitäten
- Jahresabschlusserstellung bei freiwilliger Bilanzierung
- Steuererklärungen
- Steuerberatung und steuerliche Gestaltungsberatung
- Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge
- Existenzgründung und Beratung bei Förderungen